Bekanntmachung gemäß § 14 Abs. 5 des Kommunalprüfungsgesetzes
Jahresabschluss des Eigenbetriebes der Hansestadt Lübeck
Lübecker Schwimmbäder Lübeck
für das Wirtschaftsjahr 2016
Im Auftrage des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HBRT Hamburg-Bremer Revisions- und Treuhand GmbH, den Jahresabschluss 2016 der Lübecker Schwimmbäder, der mit einer Bilanzsumme von 8.139.672,78 Euro und einem Jahresverlust von 3.209.613,14 Euro schließt, geprüft und dafür folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Lübecker Schwimmbäder, Lübeck, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Durch § 13 Abs. 1 Nr. 3 Kommunalprüfungsgesetz Schleswig-Holstein wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wird die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“
Hamburg, 17. Juli 2017
HBRT Hamburg-Bremer
Revisions- und Treuhand-GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
H. Landahl
Wirtschaftsprüfer
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschloss in ihrer Sitzung am
28. September 2017:
1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Lübecker Schwimmbäder für das Wirtschaftsjahr
2016 wird wie folgt festgestellt:
Es betragen
die Bilanzsumme 8.139.672,78 €
die Erträge (vor Verlustausgleich durch die HL) 1.817.621,78 €
die Aufwendungen - 5.027.234,92 €
der Jahresverlust - 3.209.613,14 €
2. Der Verlust wird wie folgt behandelt:
Verlust: 3.209.613,14 €
Bis 31.12.2016 geleistete Zahlungen der HL: 3.812.000,00 €
Ergebnis: 602.386,86 €
Forderung gegenüber der HL aus
- Lieferungen und Leistungen aus 2016 77.030,41 €
- Verlustübernahmen aus Vorjahren 99.478,97 €
Durch Beschluss der Bürgerschaft vom 26.01.2017 wurde der Verkaufsanteil aus dem Grundstücksverkauf „AQUA TOP“ in Höhe von € 610.636,12 in die Rücklagen eingestellt.
Der den Jahresverlust übersteigende Betrag der Vorauszahlung in Höhe von € 602.386,86 ist nicht zurückzuzahlen.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind ab dem 13. November 2017 für sieben Tage in den Räumen der Lübecker Schwimmbäder, Ziegelstraße 152 in 23556 Lübeck öffentlich ausgelegt.
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr – 14.00 Uhr.
Lübeck, den 23.10.2017
Lübecker Schwimmbäder