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Öffentliche Auslegung von Jahresabschlüssen der Hansestadt Lübeck und ihrer Stiftungen

hier: öffentliche Auslegung des

+ Jahresabschlusses zum 31.12.2011 der „Lübecker Wohnstifte“

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 28.05.2020 den oben aufgeführten Jahresabschluss beschlossen und somit festgestellt.

Die jeweiligen Bilanzen mit Anhang, Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und Feststellungsbeschluss der Lübecker Bürgerschaft darüber sind gem. § 95 n Abs. 4 GO i.V.m. § 95 n Abs. 6 GO örtlich bekannt zu machen.

Die Jahresabschluss-Beschlussvorlagen sind im Lübecker Bürger-Informationssystem online frei aufrufbar unter https://www.luebeck.de/de/rathaus/politik/pil/bi/yw010.asp - „Textrecherche“ - Suchbegriff „Jahresabschluss“.

Alle Jahresabschlüsse der Hansestadt Lübeck selbst sind zudem mit allen Anlagen frei verfügbar abrufbar unter:

https://www.luebeck.de/de/rathaus/verwaltung/finanzen/jahresabschluesse.html

Die öffentliche Auslegung in Papierform erfolgt für die Dauer von 1 Monat (vom 17.06. 2020 bis 16.07.2020) im Dienstgebäudes des Bereichs „Haushalt und Steuerung“, Fleischhauerstrasse 20“.

Die Einsichtnahme ist dort aber nur nach telefonischer Termin-Absprache unter Tel.Nr.: 0451/122 2060 möglich.

Gez.

Jan Lindenau
Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    15.06.2020