Bekanntmachung der Hansestadt Lübeck
Volksbegehren zum Schutz des Wassers
Die Frist, innerhalb der das Volksbegehren durch Eintragung unterstützt werden konnte, betrug sechs Monate. Sie begann am 02. September 2019 und endete am 02. März 2020.
Gemäß § 18 Absatz 3 des Volksabstimmungsgesetz – VAbstG wird die Anzahl der gültigen und ungültigen Eintragungen zum Volksbegehren zum Schutz des Wassers festgestellt und hiermit örtlich bekannt gegeben.
Anzahl der gültigen Eintragungen 2.391
Bescheinigt wurden nur die Eintragungen von Personen, für die laut Angabe des Wohnortes die örtliche Zuständigkeit gegeben war und die zum Zeitpunkt der Eintragung beteiligungsberechtigt nach § 1 VAbstG i.V.m. §5 Landeswahlgesetz waren.
Anzahl der ungültigen Eintragungen 141
Bescheinigt wurden ungültige Eintragungen für die laut Angabe des Wohnortes die örtliche Zuständigkeit zwar gegeben war, diese Personen jedoch nicht zum Zeitpunkt der Eintragung beteiligungsberechtigt nach § 1 VAbstG i.V.m. § 5 Landeswahlgesetz waren.
Anzahl der ungültigen Eintragungen 39
Für diese Eintragungen war laut Angabe des Wohnortes die örtliche Zuständigkeit nicht gegeben oder diese Personen sind in keiner Gemeinde des Landes Schleswig-Holstein wohnhaft bzw. nicht ermittelbar.
Gesamtzahl der Stimmberechtigten am 02.03.2020 168.458
Lübeck, 11.05.2020
Hansestadt Lübeck
Bürgermeister
Jan Lindenau