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Bekanntmachung erweiterter Aufstellungsbeschlusse sowie öffentl. Auslegung B-Plan Gründungsviertel

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:       Bekanntmachung des erweiterten Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan 01.19.00
               –Gründungsviertel –gemäß
§ 2 Abs. 1. Satz 2 i.V.m. § 13a BauGB sowie der öffentlichen Auslegung
               des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 01.06.2015 in Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss vom 16.12.2013 die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes 01.19.00 – Gründungsviertel – beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst nunmehr den Bereich zwischen Alfstraße, westlicher Grenze des Grundstückes Alfstraße 5a, Fischstraße, westlicher Grenze des Grundstücks Fischstraße 3, nördlicher Grenze der Grundstücke Braunstraße 6 bis 12, westlicher Grenze des Grundstücks Braunstraße 12, Braunstraße, Einhäuschen Querstraße, Fischstraße und Gerade Querstraße. Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

Der Bebauungsplan wird auch weiterhin im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt; eine Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB wird insofern nicht durchgeführt.

 

Durch den Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung der ehemaligen Schulgrundstücke als innerstädtisches Wohngebiet geschaffen werden. Dabei sollen die städtebaulichen und baugestalterischen Rahmenbedingungen für die geplante Neubebauung verbindlich festgelegt werden.

 

Übersichtsplan
(siehe Anlage unten)

 

 

 

 

 

 

 

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bauausschuss hat am 01.06.2015 zugleich die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 01.19.00 – Gründungsviertel – gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 17.06.2015 bis einschließlich 17.07.2015 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

 

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Während der Auslegung können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Bei besonderem Erörterungsbedarf oder beabsichtigter Einsichtnahme außerhalb der o. g. Auslegungszeiten bitten wir um vorherige Terminabsprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn Karl-Heinz Bresch (Tel.: 0451-122 6134; E-Mail: karl-heinz.bresch@luebeck.de).

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Lübeck,  08.06.2015                                                                                         Hansestadt Lübeck
                                                                                                                              Der Bürgermeister
                                                                                                                              Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                              Bereich Stadtplanung und Bauordnung

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    09.06.2015
Anlagen