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Bebauungsplan 23.26.00; Schönböckener Straße 102 - 104 / Hagenskoppel

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG

 

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

Bebauungsplan 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 - 104 / Hagenskoppel –

und zugehörige 123. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck

 

hier:         Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 02.10.2017 die öffentliche Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplanes 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 - 104 / Hagenskoppel – und der zugehörigen 123. Flächennutzungsplanänderung für den Teilbereich Schönböckener Straße 102 - 104 / Hagenskoppel gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Das Plangebiet liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord, Ortsteil Schönböcken, nordwestlich der A 1, die das Lübecker Stadtgebiet durchschneidet. Es umfasst die Grundstücke Schönböckener Straße 102 und 104 einschließlich der nördlich anschließenden ehemals landwirtschaftlich genutzten Fläche.

Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Flutgrabenniederung, im Osten durch die Kleingartenanlage Theophil, im Süden durch die Schönböckener Straße, die im weiteren Verlauf in den Steinrader Damm übergeht und im Westen durch das Wohngebiet Hagenskoppel bzw. den Verbindungsweg zwischen der Dornbreite und dem Steinrader Damm (Schönböckener Straße) begrenzt.

Der räumliche Geltungsbereich der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht größtenteils dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes 23.26.00 – Schönböckener Straße 102 – 104 / Hagenskoppel –.

 

Die detaillierten Abgrenzungen zeigt der Übersichtsplan.

 

Übersichtsplan

 (Siehe Anlage unten)

 

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 23.26.00 und der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauflächen geschaffen werden.

 

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 25.10.2017 bis einschließlich 24.11.2017(verlängert bis 08.12.2017). In dieser Zeit liegen die vom Bauausschuss gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe des Bebauungsplanes 23.26.00 und der zugehörigen 123. Änderung des Flächennutzungsplanes, die dazugehörigen Begründungen sowie die zu den Bauleitplänen vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen öffentlich aus. Im Einzelnen bestehen dabei folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme:

 

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form der Umweltberichte zu den Bauleitplänen (jeweils Kapitel 6 der Begründung), als Fachgutachten sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie als Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:

 

  • Schutzgut Mensch, einschließlich menschliche Gesundheit:
    Schalltechnische Untersuchungen zur Lärmbelastung der geplanten Bebauung durch den Verkehr auf der Schönböckener Straße und der Bundesautobahn BAB 1 sowie durch das Gewerbegebiet Rapsacker sowie das angrenzende Gewerbegebiet an der Schönböckener Straße, die Bemessung von passiven Schallschutzmaßnahmen der geplanten Wohngebäude zum Schutz vor den Straßenlärmimmissionen und die Geräuschkontingentierung des angrenzenden Gewerbegebietes an der Schönböckener Straße.
    Herstellung von Wegeverbindungen zwischen dem geplanten Wohngebiet und den westlich und östlich angrenzenden Grünflächen.
    Trennung zwischen Gewerbe- und Wohngebiet durch einen 10 m breiten Gehölzstreifen.
  • Schutzgüter Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt:
    Landschaftsplanerischer Fachbeitrag mit Bewertung der Vegetationsstrukturen, Erfassung und Bewertung der planungsbedingten Auswirkungen sowie vorgesehene Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen wie die Erhaltung von Gehölzbeständen Artenschutzfachbeitrag mit Ermittlung relevanter Arten und artenschutzrechtlicher Beurteilung sowie eine Biotoptypenkartierung.

  • Schutzgüter Boden und Wasser:
    Gutachterliche orientierende Baugrunduntersuchung mit Bestimmung der geologischen Verhältnisse, der Versickerungsfähigkeit, Gründungsempfehlungen und Auswirkungen auf das Grundwasser; vorhandene und künftige Bodenversiegelungen; Maßnahmen zum Ausgleich für die Inanspruchnahme von Flächen durch die Umwandlung von Ackerflächen zu Sukzessionsflächen außerhalb des Plangebietes, Versickerungsuntersuchung zur Bestimmung der Wasserdurchlässigkeit.

  • Schutzgüter Klima und Luft:
    Im Umweltbericht sind Auswirkungen der Planung auf das Klima bezüglich des möglichen Schadstoffausstoßes durch PKW und bezüglich einer möglichen Feinstaubbelastung durch Kaminöfen beschrieben.

  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter:
    Prüfung nach schützenswerter Denkmalsubstanz.

  • Schutzgut Landschaft:
    Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes, voraussichtliche Veränderungen durch die Neubebauung und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen, z.B. durch den Erhalt der vorhandenen Grünstruktur und das weiterer Anpflanzungen und großflächigen Versickerungsmulde.

  • Wechselbewirkungen zwischen den Schutzgütern:
    Beschreibung im Umweltbericht.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail möglich), oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Bei besonderem Erörterungsbedarf oder beabsichtigter Einsichtnahme außerhalb der o. g. Auslegungszeiten bitten wir um vorherige Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6138 (E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de).

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

 

Für die Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

 

 

 

Lübeck, 16.10.2017                                                     Hansestadt Lübeck

                                                                                     Der Bürgermeister

                                                                                     Fachbereich 5 – Planen und Bauen

                                                                                     Bereich Stadtplanung und Bauordnung

 

 

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    17.10.2017
Anlagen