Bekanntmachung der Einziehungsabsicht
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 26.03.2015 folgende Einziehung beschlossen:
1. Einziehung von Teilflächen der Braun-, Fisch- und Alfstraße, Gerade Querstraße sowie der Einhäuschen
Querstraße (Plan 1).
2. Teileinziehung für die Abschnitte der Braun- und Fischstraße jeweils zwischen An der Untertrave und
Einhäuschen Querstraße sowie der Einhäuschen Querstraße mit einer 24stündigen Beschränkung der
Widmung auf Fußgängerverkehr und berechtigten Fahrverkehr der Straßenkategorie C1 (Plan 2).
Die Einziehung soll nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) erfolgen.
In der Zeit vom 17.06.2015 bis einschließlich 15.07.2015 hängt der Plan der einzuziehenden Fläche im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i- Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:
montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
für alle zur Einsicht aus.
Betroffene, deren Belange durch diese Einziehung berührt werden, haben Gelegenheit, Einwendungen bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 660 Stadtgrün und Verkehr, Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff – oder im i-Punkt zu erheben.
Lübeck, den 02.06.2015
gez. Saxe Siegel
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister