Aufgrund des § 5 Abs. 4 der Betriebssatzung für die Lübecker Schwimmbäder vom 23.03.2006 werden nachstehend die Vertretungsberechtigten und Beauftragten sowie der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis bekannt gegeben (Änderungen gegenüber den bisherigen Veröffentlichungen):
1. Kindermann, Marko / Personal Der Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzelfall eine Wertgrenze von € 5.000 und im wiederkehrenden Fall eine Wertgrenze von € 500 monatlich nicht überschreiten. Der Genannte besitzt Bankvollmacht und zeichnet in diesem Zusammenhang gemeinsam mit einer/einem Vertretungsberechtigten. 2. Cau, Corinna / Buchhaltung Die Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzelfall eine Wertgrenze von € 5.000 und im wiederkehrenden Fall eine Wertgrenze von € 500 monatlich nicht überschreiten. Sie zeichnet Willenserklärungen in Mietangelegenheiten des Betriebes in Vertretung. Die Genannte besitzt Bankvollmacht und zeichnet in diesem Zusammenhang gemeinsam mit einer/einem Vertretungsberechtigten. 3. Wessel, Katrin / Marketing Die Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzelfall eine Wertgrenze von € 3.000 und im wiederkehrenden Fall eine Wertgrenze von € 1.000 monatlich nicht überschreiten. 4. Saß, Heidrun / Buchhaltung Die ihr erteilten Vollmachten und Befugnisse sind erloschen. 5. Scholl, Peter / Controlling Die ihm erteilten Vollmachten und Befugnisse sind erloschen. |
Lübeck, den 15.04.2020
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister