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Vertretungsberechtigte und Beauftragte der Lübecker Schwimmbäder und Umfang der Vertretungsbefugnis

Aufgrund des § 5 Abs. 4 der Betriebssatzung für die Lübecker Schwimmbäder vom 23.03.2006 werden nachstehend die Vertretungsberechtigten und Beauftragten sowie der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis bekannt gegeben  (Änderungen  gegenüber den bisherigen Veröffentlichungen):

1. Kindermann, Marko / Personal

Der Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzelfall eine Wertgrenze von € 5.000 und im wiederkehrenden Fall eine Wertgrenze von € 500 monatlich nicht überschreiten. Der Genannte besitzt Bankvollmacht und zeichnet in diesem Zusammenhang gemeinsam mit einer/einem Vertretungsberechtigten.

2. Cau, Corinna / Buchhaltung

Die Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzelfall eine Wertgrenze von € 5.000 und im wiederkehrenden Fall eine Wertgrenze von € 500 monatlich nicht überschreiten. Sie zeichnet Willenserklärungen in Mietangelegenheiten des Betriebes in Vertretung. Die Genannte besitzt Bankvollmacht und zeichnet in diesem Zusammenhang gemeinsam mit einer/einem Vertretungsberechtigten.

3. Wessel, Katrin / Marketing

Die Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzelfall eine Wertgrenze von € 3.000 und im wiederkehrenden Fall eine Wertgrenze von € 1.000 monatlich nicht überschreiten.

4. Saß, Heidrun / Buchhaltung

Die ihr erteilten Vollmachten und Befugnisse sind erloschen.

5. Scholl, Peter / Controlling

Die ihm erteilten Vollmachten und Befugnisse sind erloschen.

 

Lübeck, den 15.04.2020

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

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  • Veröffentlicht am:
    20.04.2020