Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan 33.06.00 – Mecklenburger
Landstraße 49-67 – (ehem. Krankenhaus Priwall) – gem. § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 01.06.2015 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 33.06.00 – Mecklenburger Landstraße 49-67 – (ehem. Krankenhaus Priwall) – aufgestellt wird.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Travemünde – Priwall.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch den öffentlichen Fußweg und die gewerbliche Ferienhausanlage Priwall Strand,
- im Osten durch das private Grundstück Mecklenburger Landstraße Nr. 67,
- im Süden durch die Südseite der Mecklenburger Landstraße und
- im Westen durch die bestehenden Gebäude Mecklenburger Landstraße 51-41.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
(siehe Anlage unten)
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die städtebaulichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Flächen der Häuser 1 bis 3 (ehemaliges Krankenhaus Priwall) festgelegt werden.
Lübeck, 15.06.2015 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung