Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB
für den Bebauungsplan 22.57.00 – Herrenholz Nord (CITTI Großhandelslager) – und die dazugehörige
120. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Herrenholz
Nordwest“
Für die in dem nachfolgenden Übersichtsplan dargestellte Fläche sollen folgende Bauleitpläne aufgestellt werden:
Bebauungsplan 22.57.00 – Herrenholz Nord (CITTI Großhandelslager) – und die dazugehörige 120. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Herrenholz Nordwest“
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Buntekuh und umfasst die Grundstücke des jetzigen CITTI-Großhandelslagers, einen Teil der Straße Herrenholz und nordwestlich angrenzender Waldflächen.
Begrenzt wird das ca. 7,27 ha große Plangebiet südöstlich von der Straße Herrenholz, nördlich von der Autobahn A1 und westlich von einem Knickverlauf im Waldbereich.
Das Gebiet des vorgesehenen Bebauungsplanes 22.57.00 - Herrenholz Nord (Citti Großhandelslager) - überplant ein Teilgebiet des rechtsgültigen Bebauungsplanes 22.56.00 - Gewerbegebiet Herrenholz Nord - .
Der räumliche Geltungsbereich der 120. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst nur die Bereiche geänderter gewerblicher Bauflächen. Er bleibt deshalb auf 3 Seiten hinter den Flächen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 22.57.00 zurück. Im Norden geht er über seinen Geltungsbereich hinaus, um seine Darstellungsschärfe in diesem Gebiet den heutigen Gegebenheiten im Übergang von Gewerbe zu Waldgebiet anzupassen.
Die detaillierte Abgrenzung der Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Änderung der Flächennutzungsplanung ist die vorgesehene Erweiterung des bestehenden Großhandelslagers CITTI Lübeck, Herrenholz 1, um ca. 5.000 m² in nordwestlicher Richtung zur Bundesautobahn A1.
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 29.06.2015 bis einschließlich 13.07.2015 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Diese Unterlagen können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Lübeck, 22.06.2015 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung