hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 04.40.00
- Einsiedelstraße / Roddenkoppel - nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 15.06.2015 den Entwurf zum Bebauungsplan 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel – gebilligt und seine öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen den Bereich zwischen der Bahnlinie Lübeck – Puttgarden, der Josephinenstraße bis zur Eric-Warburg-Brücke, der Trave und der Marienbrücke.
In den Geltungsbereich sind folgende Adresslagen eingeschlossen: die Grundstücke Josephinenstraße 40 bis 42a (gerade), die Grundstücke Einsiedelstraße 23a bis 31b (ungerade), die Grundstücke Einsiedelstraße 6 bis 28 (gerade) sowie der Bahnweg 2. Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung insbesondere der gewerblichen Nutzungen auf der Roddenkoppel unter besonderer Berücksichtigung des Immissionsschutzes geschaffen werden.
Übersichtsplan
(siehe Anlage unten)
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 15.06.2015 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel - bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 01.07.2015 bis einschließlich 31.07.2015 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.
Folgende umweltbezogene Informationen und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind verfügbar und liegen mit aus:
1. Umweltbericht und umweltbezogene Fachgutachten zu folgenden Themen:
Schutzgut Boden mit Informationen zur Altlastensituation zu den Wirkungspfaden, zum Boden und dessen Geologie, zur Wahrscheinlichkeit von Munitionsfunden und zu den Auswirkungen der Planungsinhalte auf den Boden und die Altlastensituation.
Schutzgut Wasser (Trave, Struckbach, Grundwasser) mit Informationen zu den vorhandenen Gewässern, zur Hochwassergefährdung, zur Niederschlagsentwässerung und Versickerungsfähigkeit, zur Altlastensituation in Bezug auf die Hydrologie und Versickerung sowie zu den Auswirkungen der Planinhalte auf den Versiegelungsgrad und die Altlastensituation.
Schutzgut Klima und Luft mit Informationen zu hochwassergefährdeten Bereichen, zur bioklimatischen Bedeutung der Trave und der Luftqualität aufgrund der bestehenden Nutzungen sowie zu den Auswirkungen der Planung auf das Lokalklima und mögliche Staubimmissionen.
Schutzgut Pflanzen mit Informationen zu den Biotopstrukturen insbesondere Gehölzstrukturen, zu geschützten Biotopen sowie zu den Auswirkungen der Planinhalte auf die Verträglichkeit mit dem Flora-Fauna-Habitat-Gebiet DE 2127-391 „Travetal“ (FFH-Gebiet) und auf die Biotopstrukturen vor allem auf vorhandene Gehölzstrukturen.
Schutzgut Tiere (Arten- und Lebensgemeinschaften) mit Informationen zu faunistischen Potenzialen (u. a. Aussagen zu: Fledermäusen, Brutvögeln wie Haubenlärche, Silber- und Heringsmöwen sowie zum Fischotter), zum Artenschutz sowie zu den Auswirkungen der Planinhalte zu den möglichen Störwirkungen und deren Bewertung, auf die FFH-Verträglichkeit sowie mögliche Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.
Schutzgut Landschaft mit Informationen zum Landschafts- und Ortsbild sowie zu Planinhalten in Bezug auf die Kaikante und die Silhouette der Lübecker Altstadt.
Schutzgut Mensch mit Informationen zu Verkehrslärmimmissionen (Straßen-, Schienen- und Schiffsverkehr), zu Gewerbelärmimmissionen, zur Erholung und zu Hochwassergefahren sowie zu den Auswirkungen der Planinhalte in Bezug auf die o.g. Lärmimmissionsarten, Strukturen für Erholung und auf den Hochwasserschutz.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter mit Informationen zu bestehenden und potenziellen Kulturdenkmälern und die Lage des Plangebietes innerhalb der Pufferzone des UNESCO-Welterbes Lübecker Altstadt sowie zu den Auswirkungen der Planinhalte in Bezug auf Kulturdenkmäler und Sichtbeziehungen zur Lübecker Altstadt.
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.
2. Umweltbezogene Hinweise/ Stellungnahmen zu den folgenden Themen:
Schutzgüter Boden und Wasser (Trave, Struckbach, Grundwasser): Altlastenverdacht und Forderung einer historisch-deskriptiven Erfassung; Darstellung der altlastenrelevanten Flächen in der Planzeichnung; Anregungen zum Hinweis zu den Altlasten in den textlichen Festsetzungen; Stellungnahme zur geplanten Einschränkung für die Lagerung und den Umschlag von Abfällen und Schüttgütern; Hinweise zu Hochwassergefahrenbereichen und zum Hochwasserschutz auch in Bezug auf die Lagerung und den Umschlag von Gefahrgütern.
Schutzgut Klima und Luft: Hinweise zur bioklimatischen Situation in Bezug auf den Versiegelungsgrad und die geplanten Festsetzungen; Verringerung der Versiegelung.
Schutzgüter Pflanzen und Tiere: Sicherung der Grünraumstrukturen an der Südspitze des Plangebietes; Sicherung des Gehölzbestandes; Forderung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung; Stellungnahme zur Ausweitung der Begrünung; Übernahme bestehender Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Umfang und Detailschärfe der faunistischen Potenzialabschätzung und artenschutzfachlichen Betrachtung (Berücksichtigung der Möwenpopulationen, weiterer Brutvogelarten sowie Fledermausarten); Berücksichtigung des Fischotters als Schutzziel des FFH-Gebietes; Festsetzungen zum Artenschutz.
Schutzgut Landschaft: Übergeordnete Ziele für eine städtebauliche Entwicklung unter Einbeziehung der angrenzenden Bereiche; Auseinandersetzung mit dem Landschaftsbild; Gestaltung der Erschließungen als Alleen; Stadtbildprägende Wirkung des historisch gewachsenen Industrieareals; Anregung zur Entwicklung der ehemaligen Wallanlage im Bereich der Uferkante zu Grünflächen.
Schutzgut Mensch: Uferweg entlang der Kaikante zur Naherholung/ Zugang zur Uferkante; Durchwegungen; Hinweise zu Hochwassergefahrenbereichen und zum Hochwasserschutz; Ausschluss der Lagerung und des Umschlages von Abfall und Schuttgütern für Teilbereiche des Plangebietes; Schutzbedürftigkeit der Außenwohnbereiche gegenüber Immissionen (Lärm, Staub, Schadstoffe, Gerüche) von den Gewerbebetrieben; Gefahr für Anwohner durch Störungsfälle in den Gewerbebetrieben; Störfälle im Sinne der Störfallverordnung; Einhaltung der Lärmimmissionswerte tags und nachts in Bezug auf gesundheitsrelevante Grenzwerte; Forderung einer Verkehrslärmuntersuchung; Erfordernis passiver Schallschutzmaßnahmen für Wohnnutzung; Stellungnahme zu der Schalltechnischen Untersuchung für Gewerbe- und Industrielärm; Lärmimmissionen durch den Hafenbetrieb; Lärmschutz für die Anwohner an der Einsiedelstraße; Stellungnahme zu den Lärmkontingentierungen; Planungsrechtliche Möglichkeit von Wohnnutzungen im Industrie- und Gewerbegebiet.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Zu prüfende Bauwerke im Hinblick auf Schutzwürdigkeit als Kulturdenkmal; Zustand, Umfang und Erhalt der Kulturdenkmäler sowie deren zugehörige Freiflächen; Auswirkungen der planungsrechtlichen Festsetzungen auf das UNESCO Welterbe Lübecker Altstadt; Hinweise zum novellierten Denkmalschutzgesetz; Beachtung des Umgebungsschutzes.
Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben.
Bei besonderem Erörterungsbedarf oder beabsichtigter Einsichtnahme außerhalb der o. g. Auslegungszeiten bitten wir um vorherige Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin (Tel.: 0451-122 6136).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.
Lübeck, 16.06.2015 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung