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1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Anschluss- und Ausbaubeiträgen der Hansestadt Lübeck

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Anschluss- und Ausbaubeiträgen der Hansestadt Lübeck vom 04.03.2020 (Anschluss- und Ausbaubeitragssatzung – ABS)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2, § 27 Abs. 1 und 28 S. 1 Ziff. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 6), und der § 1 Abs. 1, § 2 und § 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.11.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 425), und des § 32 Abs. 1 der Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck vom 28.02.2011 (Lübecker Stadtzeitung vom 15.03.2011), zuletzt geändert durch die Satzung vom 12.12.2016 (Lübecker Stadtzeitung vom 20.12.2016), wird die Satzung über die Erhebung von Anschluss- und Ausbaubeiträgen der Hansestadt Lübeck vom 03.12.2015 (Lübecker Stadtzeitung vom 15.12.2015), nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 27.02.2020 wie folgt geändert:

 

1. § 2 Abs. 4, Satz 1 wird wie folgt geändert:

                Nach dem Wort „Schmutzwasser“ wird „71,2 %“ ersetzt durch „21,47 %“.

2. § 2 Abs. 4, Satz 1 wird wie folgt geändert:

                Nach dem Wort „Niederschlagswasser“ wird „61,6 %“ ersetzt durch „22,08 %“.

3. § 12 Abs. 1, Satz 1 wird wie folgt geändert:

                Nach dem Wort „gem.“ wird „§ 11 Abs. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3“ ersetzt durch „§ 3“.

 4. § 12 Abs. 1, Ziffer 2 wird wie folgt geändert:

                Nach dem Wort „Bereiches“ wird „Steuern“ ersetzt durch „Haushalt und Steuerung“.

5. § 12 Abs. 1, letzter Satz wird wie folgt geändert:

Nach dem Wort „des“ wird „§ 17“ ersetzt durch „§ 38“.

6. § 12 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

                Das Wort „Abgabenerhebung“ wird ersetzt durch „Aufgabenerfüllung“.

7.  § 14 wird wie folgt geändert:

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft. Die Beitragspflichtigen dürfen aufgrund der Rückwirkung der Satzung nicht ungünstiger gestellt werden als nach den bisher geltenden Satzungsregelungen.

 

Lübeck, den 04.03.2020

Jan Lindenau
Bürgermeister

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  • Veröffentlicht am:
    29.03.2020