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10. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck

10. Satzung

 zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 23.06.2015

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) wird die Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 19.06.2003 (Lübecker Stadtzeitung vom 01.07.2003) in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 10.06.2013 nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 26.03.2015 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein wie folgt geändert:

 

1.  § 6 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

Zusammensetzung:

12 stimmberechtigte Mitglieder der Bürgerschaft und – als weiteres Mitglied ohne Stimmrecht

– die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister.

 

 

 

2.  § 6 Absatz 2 Nr. 7 wird wie folgt geändert:

Nach „Aufgabengebiete“ heißt es nun:

Schulwesen, insbesondere Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, berufsbildende Schulen, Förderzentren, Volkshochschule, schulpsychologische Beratungsstelle,
Sportwesen,
Angelegenheiten der Lübecker Schwimmbäder,
Lübecker Bildungsfonds

 

 

3.  § 8 Absatz 2 Nr. 8 wird wie folgt geändert:

Die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zugunsten der Hansestadt Lübeck oder Vermittlung zugunsten eines Dritten von gemeinnützigen Stiftungen mit einem Wert bis 300.000 EUR,  von anderen Geberinnen oder Gebern mit einem Wert bis zu 100.000 EUR,


4. In § 8 Absatz 2 wird folgende Ergänzung eingefügt:

16.        Vergabe von Aufträgen, soweit nicht im Rahmen der Zuständigkeitsordnung dem
              Hauptausschuss vorbehalten.

 

5.  In § 9 wird nach Absatz 4 ein neuer Absatz 5 eingefügt, der wie folgt lautet:

Bei Entscheidungen in Gesellschaften, an denen die Hansestadt Lübeck mittelbar oder unmittelbar mit mehr als 25% beteiligt ist, legt die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dem Hauptausschuss vor einer Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung folgende Angelegenheiten zur Beschlussfassung bzw. zur Empfehlung an die Bürgerschaft vor:

•                  Beschlüsse, zu denen der Aufsichtsrat keine vorherige Empfehlung abgegeben hat,
                    mit Ausnahme der Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates;

•                  Beschlüsse, bei denen die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister von einer
                    Empfehlung des  Aufsichtsrats abweichen möchte;

•                  Änderungen von GeschäftsführerInnendienstverträgen, mit denen die
                   Gesamtvergütung (Grundgehalt plus variable Bestandteile) um mehr als 5 % erhöht
                    werden soll.

Soweit in einer Gesellschaft, an der die Hansestadt Lübeck direkt mehrheitlich beteiligt ist, kein Aufsichtsrat vorhanden ist, legt die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dem Hauptausschuss jeweils einen gesonderten Verfahrensvorschlag für die Gesellschafterentscheidungen vor.

 

6.  Die bisherigen Absätze 5 - 8 in § 9 werden Absätze 6 – 9.

 

7.  Nach § 9 wird ein neuer § 10 eingefügt, der wie folgt lautet:

§ 10 Besetzung der Aufsichtsräte

Bei Besetzungen von Aufsichtsratmandaten, für die die Hansestadt Lübeck benennungs- oder entsendungsberechtigt ist, stehen den Fraktionen Vorschlagsrechte nach dem Verfahren gemäß Sainte-Laguë/Schepers zu. Die Verteilung der Vorschlagsrechte auf die Fraktionen bezieht sich auf die Gesamtzahl der in den Gesellschaften durch die Hansestadt Lübeck zu besetzenden Aufsichtsratsmandate. Das Verteilungsverfahren orientiert sich an den Regelungen in der Gemeindeordnung über das Vorschlagsrecht für Ausschussvorsitze (§ 46 Absatz 5 GO). § 15 Gleichstellungsgesetz und der Lübecker Public Corporate Governance Kodex sind zu beachten.

 

8.  Die bisherigen §§ 10-19 werden §§ 11-20.

 

 

Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach § 4 Gemeindeordnung wurde mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein vom 16.06.2015 (Az.: IV 313- 160.111.2-03) erteilt.

 

 

Lübeck, den 23.06.2015

Bernd Saxe
Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    30.06.2015