Donnerstag, 21.11.2024 4° C

Bekanntmachung öffentlichen Auslegung Bebauungsplanes 32.01.04 – Travemünde Strandpromenade – Maritim – ehem. Aqua Top –

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 32.01.04 –
            Travemünde Strandpromenade – Maritim – ehem. Aqua Top – nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 06.07.2015 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 32.01.04 – Travemünde Strandpromenade – Maritim – ehem. Aqua Top - beschlossen.

 

Das Plangebiet 32.01.04 – Travemünde Strandpromenade – Maritim – ehem. Aqua Top – liegt im Stadtteil Travemünde. Begrenzt wird das Plangebiet durch die Straße Am Brügmanngarten im Norden, die Strandpromenade im Osten, die Travepromenade im Süden sowie die Trelleborgallee und die Außenallee im Westen. Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereiches zeigt der Übersichtsplan.

 

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Vorausset­zungen für die Neuerrichtung eines Hotels mit Schwimmbad und Wellnessbereich sowie einer Ferienapartmentanlage auf dem Grundstück des ehemaligen „Aqua Top/Kurzentrum“ geschaffen werden. Des Weiteren soll durch den Bebauungsplan die Nutzung des „Maritim“-Komplexes zu Beherbergungs- und zu Wohnzwecken gesichert werden. Die öffentlichen und privaten Grünflächen sowie die Wege- und Platzflächen im Plangebiet sollen durch entsprechende Festsetzungen dauerhaft gesichert werden.

 

Übersichtsplan:
(siehe Anlage unten)

 

 

 

 

 

 

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 32.01.04 – Travemünde Strandpromenade – Maritim – ehem. Aqua Top – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 22.07.2015 bis einschließlich 24.08.2015 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donners­tags von 08.00 bis 18.00 Uhr so­wie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdge­schoss) öffentlich aus.

 

Umweltrelevante Informationen sind aus dem zugehörigen Umweltbericht (Kapitel 6 der Begründung), den Fachgutachten sowie den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu den folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:

 

·       Schutzgut Mensch:

-     auf das Plangebiet einwirkende Lärmimmissionen aus der Um­ge­bung, insbesondere durch Verkehre der
      angrenzenden Straßen und öffentlichen Parkplätze, den Schiffsverkehr auf der Trave, die Hafennutzung
      (Umschlag, Werft, Kreuzfahrt) in Travemünde, Hotels, Gastronomiebetriebe und private Parkplätze,
      Freizeitschifffahrt und Freizeit-/Konzertnutzungen im Brügmanngarten, sowie Emissionen aus dem
      Plangebiet, insbesondere durch Beherbergungsbetriebe, Parkhäuser und Parkplätze, Schwimmbad,
      Gastronomie (Lärmtechnisches Gutachten);

-    Unterbringung des ruhenden Verkehrs;

-    Luftschadstoffbelastung im Plangebiet, insbesondere durch Straßenverkehr und Schiffsverkehr
     (Luftschadstoffuntersuchung);

-    Hochwasserrisiko und mögliche Schutzmaßnahmen.

 

·       Schutzgüter Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt:

-    Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Vögel (insbesondere Gehölzbrüterarten) und Fledermäuse
     sowie weitere potenziell vorhandene Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, artenschutz­rechtliche
     Betrachtung der voraussichtlichen Auswirkun­gen durch die Umsetzung der Planung auf die Lebensräume
     dieser Tiere (Artenschutz­gutachten);

-    Betrachtung der Auswirkungen der Planung auf das angrenzende FFH-Gebiet Traveförde sowie weiter
      entfernte Natura 2000-Gebiete (FFH-Verträglichkeitsprüfung)

-    Darstellung vorhandener Biotoptypen, Bäume und Gehölze im Plangebiet (Landschaftsplanerischer
     Fachbeitrag);

-    Aussagen zur Beurteilung des Eingriffs und zu geplanten Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen (Land­
     schaftsplanerischer Fachbeitrag).

 

·       Schutzgüter Boden und Wasser:

-    Bodenbeschaffenheit (Baugrunduntersuchung);

-    Auswirkungen der geplanten Bodenversiegelung;

-    Umgang mit dem anfallenden Niederschlagwasser.

 

·       Schutzgüter Klima und Luft:

-    Aussagen zu kleinklimatischen Auswirkungen der Planung;

-    Luftschadstoffbelastung im Plangebiet, insbesondere durch Straßenverkehr und Schiffsverkehr
     (Luftschadstoffuntersuchung);

-    Aussagen zur Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen in der Planung, Anschluss an die Fernwärme.

 

·       Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

-    Auswirkungen auf Denkmäler in der Umgebung des Plangebiets; städtebaulicher Erhaltungswert von
     Gebäuden innerhalb des Plangebiets.

 

·       Schutzgut Landschaft:

-    Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Gestaltung der Gebäude.

 

Der Entwurf des Bebauungs­planes 32.01.04 und die zugehörige Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Bei besonderem Erörterungsbedarf oder beabsichtigter Einsichtnahme außerhalb der o. g. Auslegungszeiten bitten wir um vorherige Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Alice-Yvonne Beyerle (Tel.: 0451-122 6113; E-mail: alice-yvonne.beyerle@luebeck.de).

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah­men können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

 

Lübeck, 13.07.2015                                                                                       Hansestadt Lübeck
                                                                                                                           Der Bürgermeister
                                                                                                                           Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                           Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    14.07.2015
Anlagen