Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung
1. Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, hat am 26.02.2020 folgende Widmungsverfügung erlassen:
Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631) wird in Ausführung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 28.11.2019 nachstehende Verkehrsfläche gemäß Anlage 1 gewidmet:
Gemarkung: Blankensee |
Flur: |
Flurstücke: |
Blankenseer Dorfplatz inkl. Wendeanlage |
1 |
180, 188 und 194 |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1, Ziffer 3 a) StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.
2. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Hansestadt Lübeck - der Bürgermeister, Fachbereich 5 - Planen und Bauen, Bereich 660 - Stadtgrün und Verkehr, Großer Bauhof 14, Postfach, 23539 Lübeck oder durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach § 5 Abs. 5 DE-Mail-Gesetz an info@luebeck.de-mail.de erhoben werden.
3. Die Widmungsverfügung mit Beschlussvorlage und Lageplan (siehe Anlage) können im Internet unter www.luebeck.de/Örtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
Lübeck, den
Hansestadt Lübeck
Jan Lindenau Siegel
Bürgermeister