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Widmungsverfügung Blankenseer Dorfplatz

Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung

1. Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, hat am 26.02.2020 folgende Widmungsverfügung erlassen:

Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631) wird in Ausführung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 28.11.2019 nachstehende Verkehrsfläche gemäß Anlage 1 gewidmet:

Gemarkung: Blankensee

Flur:

Flurstücke:

Blankenseer Dorfplatz inkl. Wendeanlage

1

180, 188 und 194

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1, Ziffer 3 a) StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

2. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Hansestadt Lübeck - der Bürgermeister, Fachbereich 5 - Planen und Bauen, Bereich 660 - Stadtgrün und Verkehr, Großer Bauhof 14, Postfach, 23539 Lübeck oder durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach § 5 Abs. 5 DE-Mail-Gesetz an info@luebeck.de-mail.de erhoben werden.

3. Die Widmungsverfügung mit Beschlussvorlage und Lageplan (siehe Anlage) können im Internet unter www.luebeck.de/Örtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

 

Lübeck, den

Hansestadt Lübeck

Jan Lindenau                                                   Siegel

Bürgermeister