Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung
1. Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, hat am 26.02.2020 folgende Widmungsverfügung erlassen:
Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631) wird in Ausführung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 28.11.2019 nachstehende Verkehrsfläche gemäß Anlage 1 gewidmet:
Gemarkung: Siems |
Flur: |
Flurstücke: |
An der Dänischburg |
2 |
17/82 tlw., 55/7 tlw., 17/119, 17/117, 87, 55/14, 89, 90, 92, 93, 94, 96, 17/132, 27/104, 27/105, 536, 538, 44/19, 44/17 |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a) StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße
2. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Hansestadt Lübeck - der Bürgermeister, Fachbereich 5 - Planen und Bauen, Bereich 660 - Stadtgrün und Verkehr, Großer Bauhof 14, Postfach, 23539 Lübeck oder durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach § 5 Abs. 5 DE-Mail-Gesetz an info@luebeck.de-mail.de erhoben werden
3. Die Widmungsverfügung mit Beschlussvorlage und Lageplan (siehe Anlage) können im Internet unter luebeck.de/Örtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
Lübeck, den
Hansestadt Lübeck
Jan Lindenau Siegel
Bürgermeister