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16. Änderung der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck vom 28.02.2020

Aufgrund des § 28 Nr. 13 der Gemeindeordnung wird die Allgemeine Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck vom 03.12.2001 (Lübecker Stadtzeitung vom 11.12.2001/08.01.2002) in der Fassung der 15. Änderung vom 04.03.2019 (Bekanntmachung am 10.03.2019 www.bekanntmachungen.luebeck.de) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am 27.02.2020 wie folgt geändert:

1. Teil I und Teil II des Tarifs gemäß Ziffer 1 der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck vom 04.03.2019 werden wie folgt geändert:

Teil I: Bereichsspezifische Entgelte

Tarif-Nr.

Entgelttatbestand

EURO

 

Fachbereich Bürgermeister

 

1.-7.

unverändert

 

 

Fachbereich Wirtschaft und Soziales              

 

 

Wirtschaft und Liegenschaften

 

8.

Abgabe privatrechtlicher Erklärungen

 

8.1.

Erteilung von Vorrangseinräumungserklärungen

 

 

a) Erteilung von Vorrangseinräumungserklärungen nach Aktenlage

195,00

 

b) Erteilung von Vorrangseinräumungserklärungen mit Beteiligung Dritter

265,00

 

c) Erteilung von Vorrangseinräumungserklärungen mit Beteiligung Dritter und aufwändiger Recherche

335,00

 

d) für jede weitere Vorrangseinräumungserklärung

125,00

8.2.

Erteilung einer Erklärung nach § 91 Abs. 2 ZVG (je Recht)

100,00

8.3.

Erteilung einer Zustimmungserklärung (je Recht)

100,00

8.4.

Erteilung einer Pfandhaftentlassung

 

 

a) ohne Beteiligung Dritter

135,00

 

b) mit Beteiligung Dritter

260,00

8.5.

Erteilung einer Zustimmungserklärung zur Neuvalutierung bzw. Abtretung von vorrangigen Grundpfandrechten

135,00

8.6.

Erteilung einer Belastungsgenehmigung (nur bei Vorlage einer vertraglichen Regelung)

105,00

8.7.

Erteilung einer Vorkaufsrechtsverzichtserklärung (für das rechtsgeschäftliche Vorkaufsrecht)

 

 

a) ohne Beteiligung Dritter

65,00

 

b) mit Beteiligung Dritter

160,00

8.8.

Erteilung einer Löschungsbewilligung ohne Ablösesumme für

 

 

a) Straßenbaukosten

70,00

 

b) Auflassungs- bzw. Rückauflassungsvormerkungen bei Zeitablauf bzw. Erfüllung der Bauverpflichtung u.ä.

100,00

 

c) Rechte, die gem. Mitteilung Dritter gelöscht werden können

260,00

8.9.

Erteilung einer weiteren Löschungsbewilligung der Tarife 8.8. a) - c)

½ des jeweiligen Tarifes

8.10.

Anfertigung von Lageplänen

20,00 bis 320,00

9.

Zustimmungserklärung zur Eintragung einer Baulast

60 % des Bodenwertes der belasteten Fläche, mindestens jedoch 250,00

10.

Erstellung einer nachbarrechtlichen Zustimmung

150,00 - 2.000,00

11.

Bereitstellen von Strom auf Flächen des Bereiches für Dritte je kWh

0,60

 

zzgl. pro Fall

30,00

12.

Bereitstellen von vorhandenen Toilettenanlagen für Dritte exklusive Reinigung und Verbrauchsmaterialien pro angefangenem Tag

100,00

13.

Benutzungserlaubnis für vorhandene Flächen

 

 

a) zur Baustelleneinrichtung oder Lagerung von Baustoffen etc.

    je m2 / Monat

 

5,00

 

b) zur gewerblichen Nutzung

    je m2 / Tag

    mindestens je Tag

 

0,10

100,00

 

c) zur sonstigen Nutzung (Abstellflächen)

    je m2 / Tag

    mindestens je Tag

 

0,05

50,00

 

Soziale Sicherung

 

14.

Erteilung einer Löschungsbewilligung ohne Ablösesumme für Auflassungs- bzw. Rückauflassungsvormerkungen bei Zeitablauf bzw. Erfüllung der Bauverpflichtung u.ä.

 

 

(bei vollständiger Rückzahlung von Kommunaldarlehen)

100,00

 

Gesundheitsamt

 

15.

bisher 10., sonst unverändert

 

 

Fachbereich Umwelt, Sicherheit und Ordnung

 

16.-22.

bisher 11.-17., sonst unverändert

 

 

Fachbereich Kultur und Bildung

 

23.-31.

bisher 18.-26., sonst unverändert

 

 

Fachbereich Planen und Bauen

 

32.-33.

bisher 27.-28., sonst unverändert

 

Teil II:

 

 

 Allgemeine Entgelte für alle Bereiche sofern in Teil I nichts anderes bestimmt ist.

34.-39.

bisher 29.-34., sonst unverändert

 

 2. Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Lübeck, den 28.02.2020

Jan Lindenau
Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    15.03.2020