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Bekanntgabe einer Widmungsverfügung; hier: Lenschower Weg

Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung

 

1.       Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, hat am 01.10.2014 folgende 
          Widmungsverfügung erlassen:


          Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der
          Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631) wird in Ausführung des Beschlusses
          der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 18.09.2014 nachstehende Verkehrsfläche gewidmet:

 

          Gemarkung: Schlutup

Flur:

Flurstück:

 

          Lenschower Weg

 

16

 

46/464

 


         Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

 

2.     Rechtsbehelfsbelehrung

        Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats
        nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Hansestadt Lübeck,
        Der Bürgermeister, Fachbereich 5 Planen und Bauen, Bereich 660 Stadtgrün und Verkehr, Kleiner Bauhof
        11, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch erhoben werden.

 

3.       Die Widmungsverfügung und deren Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der
          Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

          montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

          freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

          eingesehen werden.

 

 

Lübeck, den 01.10.2014

gez. Saxe                                            Siegel

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    14.10.2014