1.
Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Verkehr, hat am 09.02.2011 folgende
Widmungsverfügung erlassen:
Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der
Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631), werden in Ausführung des
Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 27.01.2011 nachstehende Verkehrsflächen
gewidmet:
Stadtteil: St. Lorenz Nord Gemarkung: Gr. Steinrade Flur: Flurstücke:
Morier Kamp 0 683 und 810
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.
Wallheckenweg 0 695
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4b StrWG als Sonstige öffentliche Straße
– beschränkt öffentliche Straße: selbständiger Geh- und Radweg.
2.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Hansestadt Lübeck,
Der Bürgermeister, Fachbereich 5 Planen und Bauen, Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer 310 ff
– Widerspruch erhoben werden.
3.
Die Widmungsverfügung und deren Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der
Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:
eingesehen werden.
Lübeck, den 09.02.2011
gez. Saxe
Hansestadt Lübeck Siegel
Der Bürgermeister