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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

Bebauungsplan 02.09.00 – Gustav-Falke-Straße/ Weberkoppel –

hier:         Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 02.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans 02.09.00 – Gustav-Falke-Straße/ Weberkoppel – im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Gemäß § 13 Abs.2 Nr. 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Das Plangebiet des Bebauungsplans 02.09.00 – Gustav-Falke-Straße/ Weberkoppel – liegt im Stadtteil St. Jürgen, Stadtbezirk St. Jürgen – im Süden der Siedlung Gärtnergasse und wird begrenzt durch folgende Straßen:

  • im Nordosten von Zum 1. Fischerbuden,
  • im Südwesten von den südlichen Grundstücken der Weberkoppel und hier von deren südlichen Grundstücksgrenzen,
  • im Westen von der Ratzeburger Allee und im Nordwesten von der Gustav-Falke-Straße.

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die Grundstücke auf der Südseite der Gustav-Falke-Straße Haus-Nr. 2a bis 86 (gerade), Gödertskoppel 1 bis 4, die auf der Nordseite der Weberkoppel gelegenen Grundstücke der Hausnummern 1 bis 79 (ungerade) und die Grundstücke auf der Südseite der Weberkoppel, die z. T. direkt an die Wakenitz angrenzen, mit den Haus-Nr. 2 bis 80 (gerade) sowie Haus Nr. 1 des Grundstücks in der Straße Zum 1. Fischerbuden.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

 Übersichtsplan 
(siehe Anlage)

Lübeck, 26.02.2020
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    26.02.2020
Anlagen