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Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung; hier: Nussbaumweg

Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung

 

1.       Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, hat am 09.07.2015 folgende
          Widmungsverfügung erlassen:

 

Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631) wird in Ausführung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 25.06.2015 nachstehende Verkehrsfläche gewidmet:

 

Stadtteil: St. Jürgen Gemarkung: St. Jürgen

Flur:

Flurstück:

 

Nussbaumweg

 

13

 

1826

 

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

 

2.       Rechtsbehelfsbelehrung

          Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines
          Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle –
          Hansestadt Lübeck, Der Bürgermeister, Fachbereich 5 Planen und Bauen, Bereich 660 Stadtgrün und
          Verkehr, Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch erhoben werden.

 

3.      Die Widmungsverfügung und deren Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der
         Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

          eingesehen werden.

 

Lübeck, den 09.07.2015

gez. Saxe                                 Siegel

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    21.07.2015