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10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühren

im Stadtteil Kurort und Seebad Travemünde vom 10.02.2020

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1, 2, 4, 6 und 10 Abs. 1-5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.01.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30), wird die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühren im Stadtteil Kurort und Seebad Travemünde in der Fassung vom 12.06.2001 (Lübecker Stadtzeitung vom 31.07.2001), zuletzt geändert durch die 9. Änderungssatzung vom 01.04.2019 (Bekanntmachung vom 08.04.2019) durch Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 28.11.2019 wie folgt geändert:

Teil 2

Strandbenutzungsgebühren

 

1. Der § 14 erhält folgende Fassung:

§ 14 Befreiungen

Von der Strandbenutzungsgebührenpflicht sind freigestellt:

a. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und

b. die in § 5 Abs. 1 Ziffer 5 und 6 genannten Personen

c. alle Ostseecard-Inhaber/innen

d. Personen mit Hauptwohnsitz in der Hansestadt Lübeck

e. Studierende an den Hoch- und Fachhochschulen in der Hansestadt Lübeck mit gültigem Studierendenausweis

f. Auszubildende, die an Lehrgängen oder Berufsschulunterricht in Lübecker Bildungseinrichtungen teilnehmen mit entsprechendem Nachweis

g. Teilnehmer/innen an den Lehrgängen der Berufsbildungsstätte der Handwerkskammer und der Schleswig-Holsteinischen Seemannsschule auf dem Priwall.

 

2. Es wird folgender § 15 eingefügt:

§ 15 Vergünstigungen

Für die Nutzung des Strandes auf der Stadtseite (§ 11 Ziffer 1) und des Strandes am Priwall (§ 11 Ziffer 2) kann eine Saisonstrandkarte erworben werden. Diese ist für die Dauer des Erhebungszeitraumes gültig.

 

3. Die §§ 15 bis 22 werden §§ 16 bis 23.

 

4. Dem § 17 (neu) wird folgender Absatz 3 angefügt:

§ 17 (neu) - Höhe der Gebühr

(3) Der Preis für die Saisonstrandkarte (§ 15) beträgt € 78,40.

 

5. Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Lübeck, den 10.02.2020
Der Bürgermeister

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  • Veröffentlicht am:
    21.02.2020