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Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2020

HAUSHALTSSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK
für das Haushaltsjahr 2020

 Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 26.09.2019 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

856.117.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

875.611.700

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

19.494.500

EUR

2. im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

827.690.100

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

819.157.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

114.544.400

EUR

 

und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

195.157.900

 

EUR

festgesetzt.

 § 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

67.035.500

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 

60.401.500

 

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

360.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

3.714,883

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

400 %

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

500 %

2.

Gewerbesteuer

450 %

 § 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

§ 5

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2020 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am  07.02.2020 für das Haushaltsjahr 2020 für einen Teilbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

von                                                                                                               60.000.000 EUR

und einen Teilbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von          55.000.000 EUR          

erteilt.

Lübeck, 10.02.2020

gez.
Jan Lindenau
Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    11.02.2020