Aufgrund des § 6 Abs. 7 der Betriebssatzung für den Kurbetrieb Travemünde (KBT) vom 03.09.2004 werden nachstehend die Vertretungsberechtigten und Beauftragten sowie der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis bekannt gegeben (Änderungen gegenüber den bisherigen Veröffentlichungen):
Sigrid Lengwenus
Die Genannte ist ab 01.02.2020 zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr. Sie zeichnet mit dem Zusatz „Im Auftrag“.
Jan Hendrik Ehrich
Der Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzelfall eine Wertgrenze von € 5.000 einmalig und € 500 wiederkehrend nicht überschreiten. Darüber hinaus ist er zur Mitzeichnung bei Verpflichtungserklärungen berechtigt, die die genannten Wertgrenzen überschreiten. Die Berechtigung zur Mitzeichnung besteht auch, soweit unter der Bezeichnung „Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck – Kurbetrieb Travemünde“ – gezeichnet wird. Der Genannte zeichnet grundsätzlich mit dem Zusatz „Im Auftrag“.
Der Genannte besitzt Bankvollmacht und zeichnet in diesem Zusammenhang gemeinsam mit einer/einem weiteren Vertretungsberechtigten.
Manfred Graf
Die erteilten Zeichnungsbefugnisse sind erloschen.
Lübeck-Travemünde, den 01.02.2020
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister