1. Nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) wird in der Hansestadt Lübeck folgende öffentliche Verkehrsfläche gemäß Plan eingezogen:
Teilfläche der Markttwiete und der Straße Schüsselbuden
Gemarkung Innere Stadt, Flur 74, Flurstücke 2/42, 2/43 tlw. und 2/44.
2. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 660 Stadtgrün und Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch eingelegt werden.
3. Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:
eingesehen werden.
Lübeck, den 29.07.2015
gez. Saxe Siegel
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister