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Einziehungsverfügung Teilfläche Markttwiete / Schüsselbuden

Bekanntmachung einer Einziehungsverfügung

1. Nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) wird in der Hansestadt Lübeck folgende öffentliche Verkehrsfläche gemäß Plan eingezogen:
Teilfläche der Markttwiete und der Straße Schüsselbuden
Gemarkung Innere Stadt, Flur 74, Flurstücke 2/42, 2/43 tlw. und 2/44.

 

 

2. Rechtsbehelfsbelehrung


Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 660 Stadtgrün und Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch eingelegt werden.


3. Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

 

montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.


Lübeck, den 29.07.2015


gez. Saxe                                                                       Siegel
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    04.08.2015