Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung
- Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, hat am 23.12.2019 folgende Widmungsverfügung erlassen:
Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631) wird in Ausführung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 28.11.2019 nachstehende Verkehrsfläche gewidmet:
- Die Widmung umfasst die auf den nachfolgend genannten (Teil)Flächen gemäß Anlage 1 liegenden Verkehrsanlagen, nicht aber die Böschungen in Richtung Stadtgraben.
Gemarkung: St. Lorenz
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Flur:
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Flurstück:
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Werner-Kock-Straße und Teilfläche des Geh- und Radweges vor dem Eckgrundstück Konrad-Adenauer-Straße 1
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8
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6/42 tlw., 6/37, 100/36 tlw., 6/32 tlw. und 388 tlw.
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Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a) StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.
Geh- und Radweg Werner-Kock-Straße und in Verlängerung der Konrad-Adenauer-Straße in Richtung Geh- und Radweg Werftstraße
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8
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93/29 tlw., 384, 386, 388 tlw., 6/29 tlw., 6/31 tlw., 372 und 6/32 tlw.
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Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 4 b) StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: selbstständiger Geh- und Radweg.
- Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Hansestadt Lübeck, Der Bürgermeister, Fachbereich 5 Planen und Bauen, Bereich 660 Stadtgrün und Verkehr, Großer Bauhof 14, Zimmer 3.23f – Widerspruch erhoben werden.
- Die Widmungsverfügung mit Beschlussvorlage und Lageplan können im Internet unter www.luebeck.de/Öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
Lübeck, den 23.12.2019
Hansestadt Lübeck
Jan Lindenau Siegel
Bürgermeister