Donnerstag, 28.08.2025

Unwirksamkeit der Widmungsverfügung vom 13.09.2012 für die Dorpatstraße

Unwirksamkeit der Widmungsverfügung vom 13.09.2012 für die Dorpatstraße

Die Dorpatstraße wurde bereits vor ihrem Ausbau mit Verfügung vom 13.09.2012 öffentlich gewidmet (Anlage 1 Lageplan zur Widmung). Tatsächlich wurde diese Straße jedoch bis heute nicht vollständig ausgebaut. Zwischenzeitlich wurde für das Gebiet der Bebauungsplan 17-57-00 Baltische Allee – Wasserfahr beschlossen. In diesem B-Plan wird der südwestliche Teil der Dorpatstraße (Teilstück mit Wendeanlage) als private Erschließungsstraße festgesetzt (Anlage 2 Auszug aus Lageplan zum B-Plan).
Da die Dorpatstraße tatsächlich nicht wie in der Widmung dargestellt ausgebaut wurde, konnte die Widmungsverfügung wegen dieser fehlenden Voraussetzung in diesem Teil nicht wirksam werden.