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Planfeststellung Errichtung Fehmarnbeltquerung

B e k a n n t m a c h u n g

 

Planfeststellung mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) für die Errichtung einer festen Fehmarnbeltquerung als Tunnelbauwerk, deutscher Vorhabenabschnitt von Puttgarden bis zur deutsch-dänischen Nationalgrenze im Bereich in der Ostsee

 

1)      Der in der Bekanntmachung der Planauslegung vom 01. April 2014 angekündigte Erörterungstermin
          findet statt am

Montag, d. 09. November 2015,

Dienstag, d. 10. November 2015,

Mittwoch, d. 11. November 2015,

Donnerstag, d. 12. November 2015,

Montag, d. 16. November 2015,

Dienstag, d. 17. November 2015,

Mittwoch, d. 18. November 2015.

          Beginn jeweils 9.00 h
          in der Halle 400, An der Halle 400, 24143 Kiel (Ostufer).

 

          Sofern erforderlich, wird der Erörterungstermin am Donnerstag, d. 19. November 2015,
          und ggfls. am Montag, d. 23. November 2015,

          und ggfls. am Dienstag, d. 24. November 2015,

          und ggfls. am Mittwoch, d. 25. November2015,

          und ggfls. am Donnerstag, d. 26. November 2015,

          am genannten Erörterungsort fortgesetzt.

         Die Entscheidung, ob und inwieweit Fortsetzungstermine erforderlich werden, erfolgt erstmals am Ende
         des Termins am 18. November 2015 und ggfls. am Ende jedes nachfolgenden Fortsetzungstages durch
         die Verhandlungsleitung.

 

2)      Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen erörtert. Dies erfolgt themenbezogen. Die
          Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die
          Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch schriftliche
          Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

 

3)      Da von mehr als 300 Personen Einwendungen erhoben wurden, werden diese Beteiligten vom
          Erörterungstermin nicht gesondert benachrichtigt. Die gesonderte Benachrichtigung der Einwender wird
          durch amtliche Bekanntmachung ersetzt (§ 140 Abs. 6 Satz 4 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land
          Schleswig-Holstein/LVwG).Beim Ausbleiben eines Einwenders in diesem Termin kann auch ohne ihn
          verhandelt werden. Die Einwendungen gelten dann als aufrechterhalten.Es wird darauf hingewiesen,
          dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind (§ 18a AEG iVm § 140 Abs. 4 S. 3 LVwG).

 

4)      Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht
          erstattet werden.

 

5)   Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    15.09.2015