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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

Bebauungsplan 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg –

hier: Satzungsbeschluss und Inkrafttreten gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 26.09.2019 den Bebauungsplan 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg – , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB bekannt gemacht. 

Übersichtsplan:

(siehe Anlage)

Am Tag nach der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan und die zugehörige Begründung von diesem Tage an auf Dauer im Fachbereich Planen und Bauen, Bereich Stadtplanung und Bauordnung der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 22, während der Servicezeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Zusätzlich sind der Bebauungsplan und die zugehörige Begründung unter folgender Internetadresse abrufbar:

https://www.luebeck.de/de/stadtentwicklung/stadtplanung/bauleitplanung/rechtskraeftige-bebauungsplaene.html

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Lübeck geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GO, wenn diese nicht schriftlich innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Hansestadt Lübeck unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Lübeck, 17.12.2019
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    18.12.2019
Anlagen