hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 29.08.00
– Solmitzstraße / Straßenfeld – nach § 3 (2) BauGB
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 21.09.2015 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 29.08.00 – Solmitzstraße / Straßenfeld – beschlossen.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Kücknitz, Stadtbezirk Alt Kücknitz / Dummersdorf / Roter Hahn. Begrenzt wird das Plangebiet durch die Solmitzstraße im Westen, die Straße Straßenfeld im Osten, einen Lebensmittelmarkt mit Stadtteilbibliothek im Norden sowie die Mischnutzungen des zentralen Versorgungsbereichs im Süden. Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Verkaufsfläche eines Lebensmittelmarktes geschaffen werden.
Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 21.09.2015 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 29.08.00 – Solmitzstraße / Straßenfeld – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 07.10.2015 bis einschließlich 06.11.2015 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.
Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.
Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung .
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Bei besonderem Erörterungsbedarf oder beabsichtigter Einsichtnahme außerhalb der o. g. Auslegungszeiten bitten wir um vorherige Terminabsprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter Rasmus von Zamory (Tel.: 0451-122 6125; E-mail: rasmus.vonzamory@luebeck.de) .
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.
Lübeck, 21.09.2015 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung