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Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Bekanntmachung

über das Widerspruchsrecht nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes

 

„Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr“

 

Nach § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1.      Familienname,

2.      Vornamen,

3.      gegenwärtige Anschrift.

 

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen haben.

 

Der Widerspruch kann bis zum 29.02.2016 schriftlich oder zur Niederschrift im Stadtteilbüro Innenstadt (Dr.-Julius-Leber-Straße 46-48, 23552 Lübeck) oder im Stadtteilbüro St. Gertrud (Meesenring 7, 23566 Lübeck) erhoben werden.

 

 

Lübeck, den 01.10.2015

Hansestadt Lübeck
-Der Bürgermeister-
Melde- und Gewerbeangelegenheiten

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    06.10.2015