Der Lärmaktionsplan (Stufe zwei) vom 26.06.2014 wurde 2018 / 2019 überarbeitet und fortgeschrieben.
Die Aufstellung des Aktionsplanes und alle weiteren Schritte im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie sind gesetzliche Pflichtaufgaben. Maßnahmen, die aus diesem Lärmaktionsplan
erwachsen, können aktiv zu einer Minderung der Lärmbelastung beitragen und auch gleichzeitig die gesunde Luft und den Klimaschutz in der Stadt fördern.
Die Aufstellung des Aktionsplanes und alle weiteren Schritte im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie sind gesetzliche Pflichtaufgaben. Maßnahmen, die aus diesem Lärmaktionsplan
erwachsen, können aktiv zu einer Minderung der Lärmbelastung beitragen und auch gleichzeitig die gesunde Luft und den Klimaschutz in der Stadt fördern.
Die Beschlussfassung der Hansestadt Lübeck des Lärmaktionsplans 2018-2019 (Stufe 3) finden Sie in der Anlage.