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Bekanntmachung Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan 06.10.00 -Falkenstraße / Brückenweg - sowie öffentliche Auslegung

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

 

hier:    Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan 06.10.00 – Falkenstraße /
            Brückenweg – gemäß § 2 Abs. 1. Satz 2 i.V.m. § 13 a BauGB sowie der öffentlichen Auslegung des
            Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 05.10.2015 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 06.10.00 – Falkenstraße / Brückenweg – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB wird nicht durchgeführt.

 

Das Plangebiet liegt fast komplett im Stadtteil St. Gertrud, Stadtbezirk 06 Burgtor/Stadtpark, lediglich einige kleinere Flurstücke sind dem Stadtteil St. Jürgen, Stadtbezirk 02 Hüxtertor/Mühlentor/Gärtnergasse zuzuordnen. Begrenzt wird das ca. 2,4 ha große Plangebiet im Westen durch die Kanal-Trave (Klughafen), im Norden durch die Burgtorbrücke, im Nordwesten durch den Brückenweg, im Osten durch die Falkenstraße und im Süden durch das Grundstück Falkenstraße Nr. 39. Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

 

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes im Geschosswohnungsbau geschaffen werden.

 

Übersichtsplan
(siehe Anlage unten)

 

 

 

 

 

 

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Bauausschuss hat am 05.10.2015 zugleich die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 06.10.00 – Falkenstraße / Brückenweg – gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 21.10.2015 bis einschließlich 23.11.2015 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

 

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Während der Auslegung können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Bei besonderem Erörterungsbedarf oder beabsichtigter Einsichtnahme außerhalb der o. g. Auslegungszeiten bitten wir um vorherige Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin (Tel.: 0451-122 6138).

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

 

Lübeck,  12.10.2015                                                                                            Hansestadt Lübeck

                                                                                                                                 Der Bürgermeister

                                                                                                                                 Fachbereich 5 – Planen und Bauen

                                                                                                                                 Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    13.10.2015
Anlagen