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Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung; hier Henry-Koch-Straße

Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung

 

1.       Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, hat am 08.10.2015 folgende
           Widmungsverfügung erlassen:

 

            Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der
            Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631) werden in Ausführung des
            Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 24.09.2015 nachstehende Verkehrsflächen
            gewidmet:

 

 

Stadtteil: Travemünde

 

Gemarkung:

 

Flur:

 

Flurstücke:

 

Henry-Koch-Straße

 

Ivendorf

 

3

 

3/15, 4/15, 4/11

 

 

Pöppendorf

 

1

 

68, 70, 74

 

Skandinavienallee

 

Ivendorf

 

2

 

69, 74, 85, 173, 88 (HL)

 

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

 

2.       Rechtsbehelfsbelehrung
          Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines
          Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle –
          Hansestadt Lübeck, Der Bürgermeister, Fachbereich 5 Planen und Bauen, Bereich 660 Stadtgrün und
          Verkehr, Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch erhoben werden.

 

3.       Die Widmungsverfügung und deren Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der
           Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/Erdgeschoss)

                                  montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

                                  donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

                                   freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

             eingesehen werden.

 

Lübeck, den 08.10.2015

gez. Saxe                                 Siegel

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    20.10.2015