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Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung; hier Schützenhof

Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung

 

1.       Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, hat am 07.10.2015 folgende
          Widmungsverfügung erlassen:

 

          Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der
          Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631) wird in Ausführung des Beschlusses
          der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 24.09.2015 nachstehende Verkehrsfläche gewidmet:

 

Gemarkung: St. Lorenz

Flur:

Flurstücke:

 

Schützenhof mit Platzfläche

 

Verkehrsfläche  ab  Steinrader  Weg  bis  Ende Wendeanlage/Anfang Geh- und Radweg

 

15

 

1318, 1320, 96/102

 

270/2, 95/13 tlw.

 

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

 

Gemarkung: St. Lorenz

Flur:

Flurstücke:

 

Geh-         und         Radweg        ab         Wendeanlage / Beschilderung bis Platzfläche Schützenhof

 

15

 

95/13 tlw., 96/115

 

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4 StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: Geh- und Radweg.

 

2.       Rechtsbehelfsbelehrung
          Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines
          Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle –
          Hansestadt Lübeck, Der Bürgermeister, Fachbereich 5 Planen und Bauen, Bereich 660 Stadtgrün und
          Verkehr, Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch erhoben werden.

 

3.       Die Widmungsverfügung und deren Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der
          Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/Erdgeschoss)

                                 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

                                 donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

                                 freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

           eingesehen werden.

 

Lübeck, den 07.10.2015

gez. Saxe                                 Siegel

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    20.10.2015