Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung
1. Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, hat am 07.10.2015 folgende
Widmungsverfügung erlassen:
Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der
Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631) wird in Ausführung des Beschlusses
der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 24.09.2015 nachstehende Verkehrsfläche gewidmet:
Gemarkung: St. Lorenz |
Flur: |
Flurstücke: |
Schützenhof mit Platzfläche
Verkehrsfläche ab Steinrader Weg bis Ende Wendeanlage/Anfang Geh- und Radweg |
15 |
1318, 1320, 96/102
270/2, 95/13 tlw. |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.
Gemarkung: St. Lorenz |
Flur: |
Flurstücke: |
Geh- und Radweg ab Wendeanlage / Beschilderung bis Platzfläche Schützenhof |
15 |
95/13 tlw., 96/115 |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4 StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: Geh- und Radweg.
2. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle –
Hansestadt Lübeck, Der Bürgermeister, Fachbereich 5 Planen und Bauen, Bereich 660 Stadtgrün und
Verkehr, Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch erhoben werden.
3. Die Widmungsverfügung und deren Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der
Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/Erdgeschoss)
montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
eingesehen werden.
Lübeck, den 07.10.2015
gez. Saxe Siegel
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister