Vertretungsberechtigte und Beauftragte des Kurbetriebs Travemünde
und Umfang der Vertretungsberechtigung
Aufgrund des § 6 Abs. 7 der Betriebssatzung für den Kurbetrieb Travemünde (KBT) vom
03.09.2004 werden nachstehend die Vertretungsberechtigten und Beauftragten sowie der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis bekannt gegeben (Änderungen gegenüber den bisherigen Veröffentlichungen):
Jessica Anton Die Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr. Darüber hinaus ist sie in allen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und bei Verpflichtungserklärungen gemeinsam mit dem Kurdirektor oder einem anderen zeichnungsberechtigten Mitarbeiter zur Mitzeichnung berechtigt. Sie zeichnet mit dem Zusatz „Im Auftrag“. |
Lübeck-Travemünde, den 23.10.2015
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister