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Örtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung über die Schneebeseitigung auf den Wegen der öffentlichen Grünanlagen gemäß § 3, Abs. 3 der Grünanlagensatzung vom 15.05.2018

Folgende Wege in den öffentlichen Grünanlagen werden von Schnee geräumt und bei Glatteis abgestumpft:

  1. Holstentor: Treppen und Anlagenweg zum Holstentor
  2. Buntekuh: Von der Ewerstraße zur Karavellenstraße mit Anschluss zur Briggstraße
  3. Mühlenteiche: Von der Wallstraße zum Mühlendamm;
                            Vom Mühlendamm zur Musterbahn
  4. Mühlentor: Vom Mühlentorteller bis zur Bäckerstraße (Herrmann-Hesse-Weg);
                      Gebhardweg: Von der Mühlentorbrücke zur ehemaligen LVA;
                      Verbindungsweg von der Wakenitzbrücke/ Ratzeburger Allee zur Gärtnergasse
  5. Hüxtertor: Von der Hüxtertorallee, Haus Nr. 2 zur Rehderbrücke und weiter bis zur Hüxtertorbrücke
  6. Lauerhof: Plattenweg vom Marliring zur Albert-Schweitzer-Straße
  7. Burgtor:   Verbindungsweg von der Burgtorbrücke zur Falkenstraße;
                      Von der Fährstraße zur Hubbrücke;
                      Vom Gustav-Radbruch-Platz zur Gertrudenstraße;
                      Von der Parkstraße nahe Adolfplatz zur Krügerstraße zwischen den Parkteichen (Radweg);
                      Von der Marlistraße durch den Dräger-Park zur Alexanderstraße
  8. Eichholz:  Verbindungsweg zwischen der Straße An den Schießständen und dem Wendehammer Guerickestraße zur Dieselstraße
  9. Hochschulstadtteil: Von der Berliner Allee bis Carlebach-Park (Grüne Fuge)
  10. Städt. Friedhöfe: Hauptwege von den Eingängen zu den Kapellen und Leichenhallen der städtischen Friedhöfe Vorwerk, Burgtor und Waldhusen

Die übrigen Wege in den öffentlichen Grünanlagen werden   n i c h t   von Schnee geräumt und gegen Glatteis abgestumpft; ihr Betreten geschieht auf eigene Gefahr!

Lübeck, 12. November 2019

Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck
Bereich Stadtgrün und Verkehr

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    15.11.2019