Bekanntmachung über die Schneebeseitigung auf den Wegen der öffentlichen Grünanlagen gemäß § 3, Abs. 3 der Grünanlagensatzung vom 15.05.2018
Folgende Wege in den öffentlichen Grünanlagen werden von Schnee geräumt und bei Glatteis abgestumpft:
- Holstentor: Treppen und Anlagenweg zum Holstentor
- Buntekuh: Von der Ewerstraße zur Karavellenstraße mit Anschluss zur Briggstraße
- Mühlenteiche: Von der Wallstraße zum Mühlendamm;
Vom Mühlendamm zur Musterbahn
- Mühlentor: Vom Mühlentorteller bis zur Bäckerstraße (Herrmann-Hesse-Weg);
Gebhardweg: Von der Mühlentorbrücke zur ehemaligen LVA;
Verbindungsweg von der Wakenitzbrücke/ Ratzeburger Allee zur Gärtnergasse
- Hüxtertor: Von der Hüxtertorallee, Haus Nr. 2 zur Rehderbrücke und weiter bis zur Hüxtertorbrücke
- Lauerhof: Plattenweg vom Marliring zur Albert-Schweitzer-Straße
- Burgtor: Verbindungsweg von der Burgtorbrücke zur Falkenstraße;
Von der Fährstraße zur Hubbrücke;
Vom Gustav-Radbruch-Platz zur Gertrudenstraße;
Von der Parkstraße nahe Adolfplatz zur Krügerstraße zwischen den Parkteichen (Radweg);
Von der Marlistraße durch den Dräger-Park zur Alexanderstraße
- Eichholz: Verbindungsweg zwischen der Straße An den Schießständen und dem Wendehammer Guerickestraße zur Dieselstraße
- Hochschulstadtteil: Von der Berliner Allee bis Carlebach-Park (Grüne Fuge)
- Städt. Friedhöfe: Hauptwege von den Eingängen zu den Kapellen und Leichenhallen der städtischen Friedhöfe Vorwerk, Burgtor und Waldhusen
Die übrigen Wege in den öffentlichen Grünanlagen werden n i c h t von Schnee geräumt und gegen Glatteis abgestumpft; ihr Betreten geschieht auf eigene Gefahr!
Lübeck, 12. November 2019
Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck
Bereich Stadtgrün und Verkehr