Bebauungsplan 09.56.00 – Ratzeburger Landstraße / Polarisweg –
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Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 04.11.2019 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 09.56.00 – Ratzeburger Landstraße / Polarisweg – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich liegt im Stadtteil St. Jürgen, Stadtbezirk Strecknitz. Er umfasst das Flurstück 157, aus Flur 3, St. Jürgen der Gemarkung Strecknitz.
Begrenzt wird das ca. 0,55 ha große Plangebiet westlich zur Siedlung St. Hubertus/ Tannenkoppel und nordwestlich zur Planetensiedlung durch die angrenzenden Wälle; im Osten durch die Ratzeburger Landstraße und im Süden durch den Polarisweg.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
Übersichtsplan
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen durch die geplante Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Anlagen für soziale Zwecke“ auf der Fläche des P&R-Parkplatzes im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte und für eine erneute Genehmigung der zzt. bereits vor Ort ansässigen Flüchtlingsunterkunft geschaffen werden.
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 18.11.2019 bis einschließlich 03.12.2019 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme zu einem ausliegenden Entwurf des Bebauungsplans gegeben:
www.luebeck.de/de/stadtentwicklung/stadtplanung/bauleitplanung/bebauungsplaene-im-verfahren.html
Während dieser Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail), oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Bei besonderem Erörterungsbedarf oder gewünschter Einsichtnahme außerhalb der o. g. Zeiten bitten wir um vorherige Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6126 (E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Im weiteren Verfahren ist eine Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorsehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.
Lübeck, 07.11.2019
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung