Bekanntmachung einer Einziehungsverfügung
1. Nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H.S. 631) wird in der Hansestadt Lübeck folgende öffentliche Verkehrsfläche gemäß Plan eingezogen:
* die Einziehung von Teilflächen der Braun-, Fisch- und Alfstraße, Gerade Querstraße und der Einhäuschen
Querstraße gemäß Plan 4, 4a;
* die Teileinziehung der Abschnitte der Braun- und Fischstraße jeweils zwischen An der Untertrave und
Einhäuschen Querstraße sowie der Einhäuschen Querstraße mit einer 24stündigen Beschränkung der
Widmung auf Fußgängerverkehr und berechtigten Fahrverkehr der Straßenkategorie C1 gemäß Plan 5.
Anlage Skizze Einziehung Gründungsviertel
2. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 660 Stadtgrün und Verkehr, Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch eingelegt werden.
3. Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:
montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
eingesehen werden.
Lübeck, den 03.11.2015
gez. Saxe Siegel
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister