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Widmungsverfügung Heidenkoppel

Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung

 1.Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, hat am 26.09.2019 folgende Widmungsverfügung erlassen:

Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631) wird in Ausführung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 20.06.2019 nachstehende Verkehrsfläche gewidmet:

Gemarkung: Schlutup

Flur:

Flurstücke:

Heidenkoppel inkl. Wendeanlage

12

204

216

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Absatz 1 Ziffer 3 a) StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

2.Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Hansestadt Lübeck - der Bürgermeister, Fachbereich 5 - Planen und Bauen, Bereich 660 - Stadtgrün und Verkehr, Großer Bauhof 14, Postfach, 23539 Lübeck oder durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach § 5 Abs. 5 DE-Mail-Gesetz an info@luebeck.de-mail.de erhoben werden.

3.Die Widmungsverfügung und deren Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/Erdgeschoss)

montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.
Lübeck, den 26.09.2019
Hansestadt Lübeck

Jan Lindenau        Siegel
Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    25.10.2019
  • Ablauf der Bekanntmachung am:
    31.12.9999
Anlagen