Aufgrund des § 6 Abs. 7 der Betriebssatzung für den Kurbetrieb Travemünde (KBT) vom 03.09.2004 werden nachstehend die Vertretungsberechtigten und Beauftragten sowie der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis bekannt gegeben (Änderungen gegenüber den bisherigen Veröffentlichungen):
Jacqueline Schütz
Die Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzelfall eine Wertgrenze von € 5.000 und im wiederkehrenden Fall eine Wertgrenze von € 500 monatlich nicht überschreiten. Sie ist zur Mitzeichnung bei Verpflichtungserklärungen befugt, soweit die genannten Wertgrenzen überschritten werden.
Lübeck-Travemünde, den 04.09.2019
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister