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Vertretungsberechtigte und Beauftragte des Kurbetriebs Travemünde

Aufgrund des § 6 Abs. 7 der Betriebssatzung für den Kurbetrieb Travemünde (KBT) vom 03.09.2004 werden nachstehend die Vertretungsberechtigten und Beauftragten sowie der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis bekannt gegeben (Änderungen gegenüber den bisherigen Veröffentlichungen):

Jacqueline Schütz

Die Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzelfall eine Wertgrenze von € 5.000 und im wiederkehrenden Fall eine Wertgrenze von € 500 monatlich nicht überschreiten. Sie ist zur Mitzeichnung bei Verpflichtungserklärungen befugt, soweit die genannten Wertgrenzen überschritten werden.

 Lübeck-Travemünde, den 04.09.2019                                          

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

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  • Veröffentlicht am:
    12.09.2019