hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 47 d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Der Entwurf zum Lärmaktionsplan der Hansestadt Lübeck 2018-2023 liegt im Zeitraum vom 9.September 2019 bis zum 06. Oktober 2019 öffentlich aus.
Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme:
Während der Auslegungszeit können schriftliche Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte schreiben Sie Ihre Stellungnahme (vorzugsweise per Mail) an folgende E-Mail-Adresse: laermschutz@luebeck.de
auf dem Postweg an:
Hansestadt Lübeck
Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
Abteilung Natur, Klima und Gesundheitlicher Umweltschutz
Kronsforder Allee 2-6
23539 Lübeck