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Öffentliche Auslegung zum Lärmaktionsplan der Hansestadt Lübeck

hier:   Öffentliche Auslegung gemäß § 47 d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Der Entwurf zum Lärmaktionsplan der Hansestadt Lübeck 2018-2023 liegt im Zeitraum vom 9.September 2019 bis zum 06. Oktober 2019 öffentlich aus.

Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: bekanntmachungen.luebeck.de
  • Auslage im Geschäftszimmer (Zimmer 1.062) des Bereichs Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz, Kronsforder Allee 2-6, zu folgenden Servicezeiten: montags bis dienstags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr, donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, oder nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0451-122-3969.

Während der Auslegungszeit können schriftliche Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan leider nicht berücksichtigt werden.

Bitte schreiben Sie Ihre Stellungnahme (vorzugsweise per Mail) an folgende E-Mail-Adresse: laermschutz@luebeck.de

auf dem Postweg an:

Hansestadt Lübeck
Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
Abteilung Natur, Klima und Gesundheitlicher Umweltschutz
Kronsforder Allee 2-6
23539 Lübeck

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    08.09.2019
Anlagen