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Bebauungsplan 05.30.00 - Schwartauer Allee / Elisenstraße -

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:   

1.                  Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan 05.30.00 – Schwartauer
                     Allee / Elisenstraße – nach
§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und § 13 a BauGB

2.                  Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 13 a Abs. 3
                      Nr. 2 BauGB für den Bebauungsplan 05.30.00 – Schwartauer Allee / Elisenstraße –

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 07.12.2015 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 05.30.00 – Schwartauer Allee / Elisenstraße – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

 

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord nordöstlich der Kreuzung Schwartauer Allee / Elisenstraße.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

-       Im Westen durch die Schwartauer Allee

-       im Norden durch das Grundstück Schwartauer Allee 104/106

-       im Osten durch das Grundstück Elisenstraße 1 und

-       im Süden durch die Elisenstraße.

 

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan. (siehe Anlage unten)

 

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Flüchtlingswohnen und sonstiges Wohnen geschaffen werden.

Gem. § 13 a Abs. 3 BauGB kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 18.01.2016 bis einschließlich 29.01.2016, während der Servicezeiten montags und dienstags jeweils von 8.00 bis 14.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12, i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern.

 

Diese Unterlagen können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

 

Lübeck,  14.12.2015                                                                                       Hansestadt Lübeck
                                                                                                                            Der Bürgermeister
                                                                                                                            Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                            Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    15.12.2015
Anlagen