hier:
1. Bekanntmachung der Änderung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit § 1 Abs. 8
BauGB für den Bebauungsplan 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst – und die zugehörige
119. Änderung (bisher 28.) des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck
2. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplanes 02.13.00 – St. Jürgen
/ Wasserkunst – und der zugehörigen 119 (bisher 28). Änderung des Flächennutzungsplanes
gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 07.12.2015 beschlossen, dass die Aufstellungsbeschlüsse vom 15.12.2008 für den Bebauungsplan 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst und die zugehörige 28. Flächennutzungsplanänderung der Hansestadt Lübeck geändert werden. Dabei werden die Geltungsbereiche des aufzustellenden Bebauungsplanes und der zugehörigen FNP-Änderung verkleinert und das Verfahren der FNP-Änderung unter der geänderten Bezeichnung „119. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Jürgen / Wasserkunst“ fortgesetzt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes 02.13.00 und der zugehörigen 119. FNP-Änderung umfasst nunmehr den Bereich zwischen Ratzeburger Allee, Hohelandstraße, den rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Hohelandstraße 75/77 und 79 sowie Bei der Wasserkunst 2 bis 16 (gerade), der südwestlichen und südlichen Grenze des Betriebsgrundstücks der Wasserwerke, Wakenitz, Wallbrechtstraße (Wakenitzbrücke), Karl-Roß-Weg sowie den rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Karl-Roß-Weg 3 bis 11 (ungerade).
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan. (siehe Anlage unten)
Durch den Bebauungsplan und die zugehörige Flächennutzungsplanänderung sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines innerstadtnahen Wohngebietes auf den nicht mehr zu Betriebszwecken benötigen Teilflächen des Wasserwerkes geschaffen werden. Darüber hinaus sollen die Bauleitpläne die Fortsetzung der am Süd- bzw. Westufer der Wakenitz verlaufenden Grün- und Wegeverbindung in nördlicher Richtung planungsrechtlich vorbereiten.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 07.12.2015 zugleich die öffentliche Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplanes 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst - und der zugehörigen 119. Flächennutzungsplanänderung für den Teilbereich St. Jürgen / Wasserkunst gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe des Bebauungsplanes 02.13.00 und der zugehörigen 119. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die dazugehörigen Begründungen liegen in der Zeit vom 28.12.2015 bis einschließlich 29.01.2016 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form der Umweltberichte zu den Bauleitplänen (jeweils Kapitel 6 der Begründung), als Fachgutachten sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie als Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:
Die Entwürfe des Bebauungsplanes 02.13.00 und der zugehörigen 119. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die zugehörigen Begründungen können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Für den Bebauungsplan gilt: Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.
Lübeck, 14.12.2015 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung