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119. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan 02.13.00 - St.-Jürgen / Wasserkunst -

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:   

1.       Bekanntmachung der Änderung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit § 1 Abs. 8
          BauGB für den Bebauungsplan 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst – und die zugehörige
          119. Änderung (bisher 28.) des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck

2.      Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplanes 02.13.00 – St. Jürgen
         / Wasserkunst – und der zugehörigen 119 (bisher 28). Änderung des Flächennutzungsplanes
         gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 07.12.2015 beschlossen, dass die Aufstellungsbeschlüsse vom 15.12.2008 für den Bebauungsplan 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst und die zugehörige 28. Flächennutzungsplanänderung der Hansestadt Lübeck geändert werden. Dabei werden die Geltungsbereiche des aufzustellenden Bebauungsplanes und der zugehörigen FNP-Änderung verkleinert und das Verfahren der FNP-Änderung unter der geänderten Bezeichnung „119. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Jürgen / Wasserkunst“ fortgesetzt.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes 02.13.00 und der zugehörigen 119. FNP-Änderung umfasst nunmehr den Bereich zwischen Ratzeburger Allee, Hohelandstraße, den rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Hohelandstraße 75/77 und 79 sowie Bei der Wasserkunst 2 bis 16 (gerade), der südwestlichen und südlichen Grenze des Betriebsgrundstücks der Wasserwerke, Wakenitz, Wallbrechtstraße (Wakenitzbrücke), Karl-Roß-Weg sowie den rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Karl-Roß-Weg 3 bis 11 (ungerade).

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan. (siehe Anlage unten)

 

Durch den Bebauungsplan und die zugehörige Flächennutzungsplanänderung sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines innerstadtnahen Wohngebietes auf den nicht mehr zu Betriebszwecken benötigen Teilflächen des Wasserwerkes geschaffen werden. Darüber hinaus sollen die Bauleitpläne die Fortsetzung der am Süd- bzw. Westufer der Wakenitz verlaufenden Grün- und Wegeverbindung in nördlicher Richtung planungsrechtlich vorbereiten.

 

 

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 07.12.2015 zugleich die öffentliche Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplanes 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst - und der zugehörigen 119. Flächennutzungsplanänderung für den Teilbereich St. Jürgen / Wasserkunst gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe des Bebauungsplanes 02.13.00 und der zugehörigen 119. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die dazugehörigen Begründungen liegen in der Zeit  vom 28.12.2015 bis einschließlich 29.01.2016 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr so­wie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

 

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form der Umweltberichte zu den Bauleitplänen (jeweils Kapitel 6 der Begründung), als Fachgutachten sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie als Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:

 

  • Schutzgut Boden: vorhandene Bodenverhältnisse einschließlich Informationen zu Altlasten und sonstigen Bodenverunreinigungen sowie zu möglichen Kampfmittelfunden; Baugrunduntersuchung; vorhandene und künftige Bodenversiegelung; erforderlicher Bodenaustausch, Maßnahmen zur Eingriffsminderung und zum Ausgleich (z.B. Dach- und Tiefgaragenbegrünung).
  • Schutzgut Wasser (Oberflächenwasser und Grundwasser): Grundwasserspiegel und –fließrichtung;  vorhandene und geplante Einleitungen in die Wakenitz; Auswirkungen der geplanten Neubebauung auf die Grundwasserneubildung; Entwässerungskonzeption mit Maßnahmen zur Rückhaltung, Versickerung und verzögerten Einleitung von Niederschlagswasser.
  • Schutzgut Klima und Luft: mikroklimatische Ausgangssituation einschließlich Luftgüte und zu erwartende Veränderungen; Minderung lokalklimatischer Auswirkungen der Neubebauung z.B. durch Erhalt von Gehölzen und durch Neupflanzungen.
  • Schutzgüter Pflanzen und Tiere einschließlich Arten- und Lebensgemeinschaften sowie biologische Vielfalt und Artenschutz: vorhandener Vegetationsbestand und Biotoptypen, Bewertung der Vegetationsstrukturen und der planungsbedingten Auswirkung, erforderliche Baumfällungen und vorgesehene Ausgleichspflanzungen; Vorkommen geschützter Arten und Auswirkungen der Planung auf diese Arten, hier insbesondere auf Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien und den Fischotter (Fachgutachten Fauna) einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen; Maßnahmen zum Ausgleich für den Verlust von Biotopflächen v.a. durch die Entwicklung neuer Biotopflächen auf Ökokontoflächen außerhalb des Plangebietes.
  • Landschaftsbild: Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes, voraussichtliche Veränderungen durch die Neubebauung und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen, z.B. durch Erhalt uferbegleitender Gehölzbestände und Baumpflanzungen auf den künftigen Baugrundstücken.
  • Erforderliche Entlassung von Teilflächen des Plangebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet Wakenitz und Falkenhusen
  • Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung für die vorgenannten Schutzgüter als Grundlage für die Abwägung sowie für die Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Bebauungsplan und für vertragliche Regelungen mit dem Vorhabenträger (städtebaulicher Vertrag u.a. zu den auf Ökokontoflächen in Groß Steinrade durchzuführenden Ausgleichsmaßnahmen).
  • Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit: Lärmbelastung der vorhandenen und geplanten Bebauung durch angrenzende Hauptverkehrsstraße und durch den Betrieb des Wasserwerkes; Ermittlung und Bewertung zusätzlicher Lärmbelastungen benachbarter Wohnnutzungen durch planungsbedingte Neuverkehre, Ermittlung und Bewertung der Lärmbelastung künftiger Bewohner des Baugebietes sowie Entwicklung von Maßnahmen zum aktiven Schallschutz (Lärmschutzwände) auf der Wallbrechtstraße / Wakenitzbrücke in Varianten sowie zum passiven Schallschutz (u.a. Grundrissausrichtung und vorgeschriebene Schalldämmmaße der Außenbauteile einschließlich Fenster) an den Gebäuden auf der Grundlage eines schalltechnischen Gutachtens; Öffnung des Gebietes für die Erholungsnutzung durch Schaffung neuer öffentlicher Grünflächen am Wakenitzufer und am Wasserturm und Herstellung neuer Wegeverbindungen.
  • Kultur- und sonstige Sachgüter: Erhalt von Baudenkmalen (Wasserturm und Aktivkohlehalle) sowie erforderlicher Abriss von anderen Bestandteilen des ehem. Denkmalensembles Wasserkunst.
  • Aussagen zu Wechselbeziehungen und –wirkungen zwischen den Schutzgütern.

 

Die Entwürfe des Bebauungsplanes 02.13.00 und der zugehörigen 119. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die zugehörigen Begründungen können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah­men können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Für den Bebauungsplan gilt: Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Lübeck, 14.12.2015                                                                                               Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                   Der Bürgermeister
                                                                                                                                   Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                   Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    15.12.2015