Feststellung eines Listennachfolgers als Mitglied der Bürgerschaft
Frau Heike Wiechmann (Die Unabhängigen) hat durch Erklärung auf ihr Bürgerschaftsmandat
und ihren Sitz in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck verzichtet.
Als nächsten Nachfolger habe ich nach § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes
(GKWG) in der zurzeit geltenden Fassung den auf dem Listenwahlvorschlag der Unabhängigen
für die Bürgerschaftswahl vom 06.05.2018 unter der lfd. Nr. 5 aufgeführten Bewerber
Lars Lehrke
Bankkaufmann geb. im Jahr 1973
Katenland 10, 23560 Lübeck,
festgestellt.
Herr Lehrke hat die Mitgliedschaft in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 20.08.2019 erworben.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Hansestadt Lübeck nach § 44 Abs. 3
i.V. mit § 38 GKWG binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Hansestadt Lübeck,
Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Fackenburger Allee 29, 23539 Lübeck, zu erheben.
Die Einspruchsfrist beginnt am 23.08.2019.
Lübeck, den 23.08.2019
Hansestadt Lübeck
Der Gemeindewahlleiter
Jan Lindenau
Bürgermeister