Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches für das Gebiet der Lübecker Altstadt
hier: Informationsveranstaltung und öffentliche Auslegung
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 19.08.2019 den Entwurf der Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt und die zugehörige Begründung gebilligt.
Der Geltungsbereich der Satzung umfasst das Gebiet der Lübecker Altstadtinsel zwischen den Wasserläufen der Kanal-Trave im Osten und der Stadt-Trave im Westen.
Übersichtsplan:
(siehe Anlage)
Ziel der Erhaltungssatzung ist vor allem die Sicherung der Wohnfunktion der Lübecker Altstadt. Zu diesem Zweck sollen die in der Altstadt vorhandenen Wohnnutzungen vor der Verdrängung durch Ferienwohnungen und andere gewerbliche Nutzungen geschützt werden.
Der Entwurf der Erhaltungssatzung und die zugehörige Begründung werden in einer
öffentlichen Veranstaltung am Mittwoch, dem 18.09.2019, um 19:00 Uhr
in der Aula der Oberschule zum Dom, Domkirchhof 1-3 vorgestellt und erörtert.
Zudem wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 28.08.2019 bis einschließlich 27.09.2019 Gelegenheit zur Information sowie zur Stellungnahme gegeben:
Lübeck, den 22.08.2019
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung