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Einziehungsverfügung Teilfläche der Straße Geniner Ufer

Bekanntmachung einer Einziehungsverfügung

1.
Nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein
in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) wird in der Hansestadt Lübeck
folgende öffentliche Verkehrsfläche gemäß Plan eingezogen:

Teilfläche der Straße Geniner Ufer unterhalb des Neubaus der Possehlbrücke

Gemarkung St. Jürgen
Flur   9, Flurstücke 2/13, 2/14 tlw., 2/15, 2/16, 2/18, 2/19 tlw., 2/20 tlw.
Flur 10, Flurstücke 198/32, 198/47

(siehe Anlagen)

2.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Einziehungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Hansestadt Lübeck - der Bürgermeister, Fachbereich 5 - Planen und Bauen,
Bereich 660 - Stadtgrün und Verkehr, Großer Bauhof 14, Postfach, 23539 Lübeck oder durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter
sicherer Anmeldung nach § 5 Abs. 5 DE-Mail-Gesetz an info@luebeck.de-mail.de erhoben werden.

3.
Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck,
Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

                               montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
                               donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
                               freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.

Lübeck, den 06.08.2019
Hansestadt Lübeck
gez. Jan Lindenau   (Siegel)
Bürgermeister