Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB für den Bebauungsplan 33.06.00
Mecklenburger Landstraße 49 – 67 (ehem. Krankenhaus Priwall)
Für die im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellte Fläche soll folgender Bebauungsplan aufgestellt werden.
Bebauungsplan 33.06.00 Mecklenburger Landstraße 49 – 67 (ehem. Krankenhaus Priwall)
Der Plangeltungsbereich liegt in der Hansestadt Lübeck im Stadtteil Travemünde auf der Halbinsel Priwall. Er umfasst die Flächen des ehemaligen Priwall-Krankenhauses, ein Wohngrundstück und im Osten eine überwiegend mit Gehölzen bestandene Grünfläche nördlich der Mecklenburger Landstraße.
Der Plangeltungsbereich wird begrenzt
- im Osten durch die Straße Meeresrauschen,
- im Süden durch die Mecklenburger Landstraße und das angrenzende Wohngebiet,
- im Westen durch die Bestandsgebäude Haus 4 + 5 des Archivs der Hansestadt Lübeck
(Mecklenburgische Landstraße 41-51) und durch die Straße Dünenweg,
- im Norden durch eine öffentliche Grünfläche mit einem Fuß-/Radweg, daran angrenzend die
Ferienhausanlage Priwall-Strand.
Die detaillierte Abgrenzung zeigt der Übersichtsplan. (siehe Anlage unten)
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Winterlager bzw. die Stellplätze für den Sportboothafen Passathafen, einen Standort für Wohnmobile sowie für einen Lebensmittelmarkt als Nahversorger geschaffen werden.
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 04.01.2016 bis einschließlich 15.01.2016 montags bis mittwochs von 8.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung Mühlendamm 10 - 12 – Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Die Unterlagen können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist zugleich die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Lübeck, 21.12.2015 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung