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Bekanntmachung einer Einziehungsverfügung

 

 

 

Bekanntmachung einer Einziehungsverfügung

 

1. Nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) wird in der Hansestadt Lübeck folgende öffentliche Verkehrsfläche gemäß Plan eingezogen:

Gemarkung St. Lorenz, Flur 22, Teilfläche Flurstück 48/19.

 

 

 

2. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 660 Stadtgrün und Verkehr, Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch eingelegt werden.

 

3. Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

 

montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.

 

Lübeck, den 05.01.2016

 

gez. Saxe

Hansestadt Lübeck

Der Bürgermeister

 

 

    Informationen
    • Veröffentlicht am:
      18.01.2016