Aufhebung der Anordnung zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen (AFB) vom
- Allgemeinverfügung –
Nachdem die Amerikanische Faulbrut im Sperrgebiet in Lübeck erloschen ist, wird die Allgemeinverfügung vom 16.04.2019 aufgehoben; die angeordneten Schutzmaßregeln finden daher keine Anwendung mehr (§ 12 Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung).
Die Aufhebung tritt am Tage nach Veröffentlichung dieser Allgemeinverfügung in Kraft.
Lübeck, den 13.06.2019
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz