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Amtliche Bekanntmachung über naturschutzfachliche Daten

Örtliche Bekanntmachung

 

Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck als untere Naturschutzbehörde (UNB) hat dem Büro „Bioplan- Biologie & Planung“ den Auftrag erteilt, naturschutzfachliche Daten über Vorkommen von Brutvögeln und Amphibien zu erheben. Die von der UNB beauftragten Mitarbeiter des Büros „Bioplan- Biologie & Planung“ werden im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck in der Zeit von Februar bis September des Jahres 2016 die notwendigen Begehungen vornehmen. Die Kartierungsarbeiten werden im Norden des Stadtgebietes zwischen Brodten und Teutendorf durchgeführt.

 

Die Beauftragten dürfen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden betreten und nach Ankündigung durch diese örtliche Bekanntmachung Bestandserhebungen vornehmen gem. § 49 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz.

 

Die Personen können sich als Beauftragte der unteren Naturschutzbehörde (UNB) ausweisen. In diesem Zusammenhang bittet die UNB die betroffene Bevölkerung um Verständnis und um Unterstützung bei der Durchführung der notwendigen Maßnahmen.

 

 

Hansestadt Lübeck

Der Bürgermeister

als untere Naturschutzbehörde

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    26.01.2016